Die Auswirkungen
Schutz des Menschen
Gesundheitsrisiko durch Lärm, Schattenwurf, Brand und Eisschlag
Heutige Windindustrieanlagen verursachen akustische Emissionen, die gesundheitliche Schäden auslösen können, sowohl im hörbaren als auch im unhörbaren Frequenzbereich.
In Baden-Württemberg beträgt der Mindestabstand zum nächsten Wohnhaus ca. 500 Meter – geringer als zwischen zwei Windrädern erlaubt ist. Das ist eindeutig zu wenig. Auf dem Kniebis gäbe es Menschen, die dem Schattenwurf und Lärm nicht ausweichen könnten. Hinzu kommt der unhörbare Schall – also Schalldruck unterhalb des hörbaren Bereichs von 16 Hertz. Jeder Körper nimmt ihn wahr, doch besonders Sensible reagieren besonders stark darauf und wären der Belastung völlig ausgeliefert.
Durch die Austrocknung der Böden durch die fehlende Taubildung besteht erhöhte Brandgefahr. Die Feuerwehr darf Brände nur kontrolliert abbrennen lassen. Menschen, Wohnhäuser und die Quellen wären in Gefahr. Jährlich kommt es zu zahlreichen Unfällen, abgebrochenen Rotorblättern bis hin zu Bränden.
Auch der Eiswurf ist im Winter ein Risiko auf den Wanderwegen. Diese müssten überall mit Warnhinweisen beschildert und ggf. abgesperrt werden.
Demokratieverständnis
Brandgefahr
Belastung für Sensible
Eisschlag
Schutz der Mineralquellen
Mikroplastikabrieb
Windräder sind anfällig für Erosion. Ein spezifischer Aspekt ist das Freisetzen von Mikroplastik, welches sich im Boden anreichert und nicht mehr zu entfernen ist.
Die größte Gefahr geht bei allen Standorten vom Eintrag hochgradig toxischer Substanzen (z.B. Bisphenol A, PFAS, Glasfaserkunststoff, Kühl- und Schmierstoffe, sowie SF6 Schwefel-Hexa-Fluorid Gase) in das Grundwasser bzw. Trinkwasser aus.
Durch den Ausbau der Windanlagen in offene und ungeschütze Grundwassersysteme entstehen zunehmend Situationen, die mit dem Schutzinteresse von Quellen und Brunnen konkurriert.
Ursache ist der Abrieb an den Rotorblättern. Er beträgt je nach Größe und Betriebszeit ca. 90 kg pro Jahr. Die Streuung ist abhängig von Höhe und Geschwindigkeit der Rotation.
Der zu erwartende Aufwand bei der Filterung, die bei den Mineralquellenbetrieben nur mit einer Sondergenehmigung durchgeführt werden darf, lässt sich erahnen, wenn man an die Herbizid-Rückstände bei uns in den 80er Jahren denkt.
Schutz der Mineralquellen
Schutz dem Tourismus
Unsere Gäste kommen wegen der Natur und nicht wegen der Windräder. Verschiedene Studien aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz weisen einen Übernachtungsrückgang zwischen 20 – 30% auf. Aus Sicht der Hochschwarzwald Tourismus GmbH ist eine Umsetzung der Windanlagen in sensiblen Höhenlagen nicht denkbar. Die unverbaute Landschaft der Region ist ein wichtiger „Verkaufsfaktor“ des Urlaubserlebnisses. Beim Bau von Windindustrieanlagen besteht die akute Gefahr eines spürbaren Rückschlages in der Tourismusentwicklung in unserer Gemeinde, die wir hier nicht verkraften könnten.
Tourismus
Wirtschaftlichkeit
Im EEG 2023 erfolgt die Vergütung von Windanlagen an Land über einen Zeitraum von 20 Jahren mit einem konstanten anzulegenden Wert, der durch das Ausschreibungsverfahren und die Standortgüte (Windhöffigkeit) bestimmt wird. Das Referenzertragsmodell sorgt für eine gesicherte Vergütung auch in unserem windschwachen Schwarzwald.
Die Einnahmen aus der Risikotechnologie durch die Mindespacht von aktuell 5.000 Euro und die windertragsabhängige Pacht stehen in keinem Verhältnis zu den negativen Auswirkungen. Diese tragen wir Bürger u.a. mit steigenden Strompreisen aufgrund erhöhter Netzentgelte, Abgaben, Steuern und sinkenden Immobilienpreisen bzw. Landflucht unserer Nachkommen.
Zudem liegen die immensen Rückbaukosten der Anlagen immer am Ende bei dem Grundstückeigentümer bzw. Verpächter – in unserem Falle die Gemeinde, wenn der Betreiber aus unterschiedlichen Gründen dies finanziell nicht mehr ausführen kann.
Schutz der Tiere
Das Auerhuhn ist eine streng geschützte, vom Aussterben bedrohte Art und auf störungsarme Kernhabitate angewiesen. Der geplante Standort gehört nachweislich zu einem dieser Kernlebensräume.
Auch für andere Arten (Wanderfalke, Rotmilan, Wespenbussard, Nordfledermaus, Zweifarbfledermaus, Kreuzotter, Luchs und viele schützenswerte Insekten-, Libellen-, Käfer- und Schmetterlingsarten) wäre der natürliche Lebensraum durch den Bau der Industrieanlagen massiv bedroht oder vernichtet.
Nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, streng geschützte Arten zu stören oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beeinträchtigen.
Umsiedlungsmaßnahmen sind ausgeschlossen.
Tierschutz
Schutz der Umwelt
Natur- und Landschaftsbildzerstörung
Der Ausbau der Windenergie führt zur Plünderung der Balsa-Bäume im Regenwald und zu Konflikten mit und unter den Indigenen. Massive staatliche Subventionen in China, aber auch der Ausbau der Windenergie in Europa und den USA haben den Raubbau ausgelöst.
Bäume sind wertvolle CO2-Speicher. Anstatt diese abzuholzen, sollten wir Bäume pflanzen für unsere zukünftigen Gernerationen.
Unser Schwarzwald und unsere einmalige Biodiversität ist uns wichtig. Hier sind wir zu Hause und erholen uns am Anblick unserer Landschaft in besonderer Weise.
Mikroklima – Austrocknung der Böden
Windräder entziehen der Atmosphäre Energie. Übertragen auf unsere Region bedeutet dies, das die feuchten Winde aus dem Rheintal nicht mehr auf die Hanglagen des Schwarzwaldes transportiert werden. Die Benetzung des Laubes, bzw. der Nadeln fällt zusätzlich aus.
Das lokale Klima erwärmt sich. Die Folge ist Austrocknung der Waldböden.
Wind ist wichtig für das Klima – er nimmt Feuchtigkeit auf und sorgt somit für Niederschlag.
Rückbau – Entsorgung
Was schwer recycelbar ist, sind die Rotorblätter. Sie bestehen aus glasfaserverstärktem Kunststoff, deren aufwändige thermische Verwertung zu teuer ist. Doch auch das Schredermaterial kauft auf dem Markt keiner ab, da die Verbrennungsanlagen durch die Glasfaser kaputt gehen können.
Das Umweltbundesamt schätzt das Abfallaufkommen aus Rotorblattmaterial in diesem Jahrzehnt auf jährlich bis zu 20.000 Tonnen. Für die Jahre 2030 bis 2040 sei jährlich mit bis zu 50.000 Tonnen zu rechnen – entspricht ca. 2.000 volle Lkw-Ladungen Sondermüll jährlich.
Für den Rückbau des Fundamentes besteht keine gesetzliche Grundlage. In vielen Fällen ist eine Rückbaupflicht „bis 1 m unter Geländeoberkante“ in den Genehmigungsbescheiden enthalten. In der praktischen Umsetzung werden Fundamente in vielen Fällen nicht vollständig entfernt – zurückbleibender Beton und Stahl stören den Mikrokosmos im Erdreich.
Keine „Grüne Technologie“
Jedes weitere
Windrad in
Baden-Württemberg
erhöht unsere
Stromkosten auf
Jahrzehnte.

Deshalb ist das so:
Quelle: Offener Brief der Mittelstandsinitiative Energie-Klartext, Dr. Waechter (nwae@energie-klartext.de), Zahlen basieren auf einem Angebot der Fa. Energiequelle GmbH, Zossen, an einen Interessenten.
Und der deutsche Michel ist geduldig und zahlt und zahlt und zahlt…
Braver Michel.


